2.1.2. Halbmasken Halbmasken bedecken die Mund- und Nasenpartie, Mund- und Nasenatmung sind möglich. Der Schutz der Augen erfolgt im Bedarfsfalle durch gasdichte Brillen. Die Halbmasken sind ohne oder mit Atemventilen, mit Anschlußgehäusen für Steckfilter oder Rundgewindeanschluß ausgerüstet. Die Halbmasken werden durch Zugbänder am Kopf gehalten. (Gesetzblatt der DDR 1967 Teil II Nr. 33 Seite 206)