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Behältergeräte

Begriffsbestimmung

1.3. Behältergeräte (B)
Die erorderliche Einatemluft entnimmt der Geräteträger einem oder mehreren mitgeführten Druckgasbehältern. Die Ausatemluft wird in die Umgebungsluft geatmet. Behältergeräte machen den Geräteträger unabhängig von der Zusammensetzung der Umgebungsluft und sind frei tragbar. Der Einsartz der Behältergeräte ist zeitlich von dem mitgeführten Atemgasvorrat und der Arbeitsleistung des Geräteträgers abhängig.
(Gesetzblatt der DDR 1967 Teil II Nr. 33 Seite 206)



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