2.1.1. Vollmasken Vollmasken (Gesichts- und Haubenmasken) bedecken das ganze Gesicht. Mund- und Nasenatmung sind möglich. Die Sicht gewährleisten ein oder zwei gegen Beschlagen geschützte Maskenfenster. Bei Zentral- und Universalanschluß sind die Vollmasken ohne Atemventile, bei Rundgewindeanschluß ohne oder mit Atemventilen ausgerüstet. Die Vollmasken werden durch verstellbare Zugbänder (Gesichtsmasken) oder durch Hauben mit oder ohne Zugbänder (Haubenmasken) am Kopf gehalten. (Gesetzblatt der DDR 1967 Teil II Nr. 33 Seite 206)
|